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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#33
1. Nochmal: Hingehen, Aktenzeichen verlangen, keine Angaben zur Sache. Die Ermittlungsakten liegen nicht bei der Polizei, sondern beim Staatsanwalt. Welchen Vorteil hätte es, alles in noch mehr Stufen aufzuteilen?

2. Du wirst dich schwer wundern, wie dir deine Aussagen hingedreht werden. Es ist gar kein Problem, dir für jede Aussage Negatives unterzuschieben. Ich rate strikt davon ab, sich als Beschuldigter irgendwie zu äussern. Du hast keine Erfahrung, die haben Erfahrung aus Jahrzehnten. Nicht etwas widerlegen zu "dürfen" ist die stärkste Waffe des Beschuldigten, sondern gar nichts zu sagen.

Bitte nicht falsch verstehen, aber du hast hier im Thread schon mehrfach gezeigt, dass du weder Begriffe, Verfahren, Vorgänge kennst, früher nicht und auch jetzt nicht. Das ist keine Schande, aber du solltest dich auch nicht überschätzen bei deinem weiteren Vorgehen. Nicht versuchen, das vermeintlich Richtige zu machen, sondern vermeiden, möglicherweise Falsches zu machen.
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von p__ - 27-02-2015, 00:13
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:35
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:45
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

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