27-02-2015, 00:50
Bei der Akteneinsicht an Beschuldigte zicken sie fast immer rum, verweigern erst, verzögern, sei vorgewarnt. Du schickst an den Staatsanwalt folgendes:
"In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen [seit5:45wirdzurückgeschossen] - beantrage ich Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll."
Wird das abgelehnt, mit einem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung antworten incl. Begründung.
"In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen [seit5:45wirdzurückgeschossen] - beantrage ich Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll."
Wird das abgelehnt, mit einem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung antworten incl. Begründung.