27-02-2015, 10:53
Der Vergleichbeschluss ist aber die Grundlage, nicht mündliche Aussagen im Gerichtssaal. Ohne dass du es schriftlich hast, was vereinbart wurde, würde ich auch nichts beginnen, das über eine Anfrage bei der Mutter hinausgeht.
"Guten Tag (Exenname),
am 19.2. haben beim Familiengericht (Ort) vereinbart, dass eine eMail Adresse für (Kindnamen) eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?
eMil Vielschreiber"
Wenn dich das jetzt so umtreibt, nur eine Woche nach der Verhandlung, bist du emotional noch sehr verwickelt. Mehr Abstand!
"Guten Tag (Exenname),
am 19.2. haben beim Familiengericht (Ort) vereinbart, dass eine eMail Adresse für (Kindnamen) eingerichtet und mir mitgeteilt wird. Wie lautet die Adresse?
eMil Vielschreiber"
Wenn dich das jetzt so umtreibt, nur eine Woche nach der Verhandlung, bist du emotional noch sehr verwickelt. Mehr Abstand!