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Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig
#1
Hallo Gemeinde,

vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Sollte die KM auf den Gedanken kommen nach 850 d zpo ( Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen) zu Pfänden und der KV nicht mit dem Betrag einverstanden sein, den die Rechtspfleger eingetragen haben welches Gericht ist f. den Widerspruch ggf. Verfahren zuständig ?

Das AG am Wohnsitz des Kindes oder das AG am Wohnsitz des Kindesvaters ?

Kann man überhaupt gegen den festgesetzten Betrag klagen ?

Sollte jemand Erfahrung haben oder es schon einen Thread geben würde ich mich über ein kurzes Statement freuen.

Lg

Arminius
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Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig - von Arminius - 27-02-2015, 12:39
RE: Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig - von the notorious iglu - 23-05-2015, 20:50

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