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Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig
#2
Das steht in §828 ZPO, "Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann." - gewöhnlich dort, wo du wohnst.
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RE: Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig - von p__ - 27-02-2015, 13:22
RE: Pfändung 850 d zpo Welches Gericht zuständig - von the notorious iglu - 23-05-2015, 20:50

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