27-02-2015, 13:22
Das steht in §828 ZPO, "Als Vollstreckungsgericht ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann." - gewöhnlich dort, wo du wohnst.