27-02-2015, 14:47
Du kannst nach der Festlegung der Pfändungsfreigrenze nach § 850d ZPO eine Erhöhung derselben beantragen und beziehst Dich dann auf § 850f ZPO.
Du musst das aber begründen. Die Voraussetzungen sind im 850f beschrieben.
Du musst das aber begründen. Die Voraussetzungen sind im 850f beschrieben.