Leute,
nun blebt doch mal auf 'm Teppich.
Hier ist es doch offenbar so, daß Vater-Knecht einem Mißverständnis unterliegt...
'Eilverfahren' ist unsinnig, da es hier nicht um 'Leben und Tod' geht.
Ansonsten unterliegen die FamVerfahren bereits dem sog. Beschleunigungsgebot.
FamFG § 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
S.
nun blebt doch mal auf 'm Teppich.
Hier ist es doch offenbar so, daß Vater-Knecht einem Mißverständnis unterliegt...
'Eilverfahren' ist unsinnig, da es hier nicht um 'Leben und Tod' geht.
Ansonsten unterliegen die FamVerfahren bereits dem sog. Beschleunigungsgebot.
FamFG § 155 Vorrang- und Beschleunigungsgebot
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.