28-02-2015, 15:35
"...geben wir für unseren Mandanten dem Gericht die Situation von 27.02. zur Kenntnis und zur Akte ein unbeantwortetes Schreiben vom xyz an die Kindesmutter nebst Kopien für ihre anwaltliche Vertretung..."
Wenn die Regelung 2012 gerichtlich zustande kam, dann wäre zusätzlicher Antrag auf ger. Vermittlung nach § 165 FamFG möglich.
Ganz ehrlich Knecht: Wenn dieser Brei schon seit 2012 so vor sich hinköchelt, dann wird es höchste Zeit, diesen mit bewährten Zutaten, Schritten und Sprüngen mal neu und verträglich abzuschmecken.
Ich kann mir inzwischen auch gut vorstellen, daß die schulischen Einbrüche des Kindes Reaktionen auf elterliches Gezerre sind.
Das könnte auch guter Grund sein, gerichtl. beschleunigen zulassen...
S.
Wenn die Regelung 2012 gerichtlich zustande kam, dann wäre zusätzlicher Antrag auf ger. Vermittlung nach § 165 FamFG möglich.
Ganz ehrlich Knecht: Wenn dieser Brei schon seit 2012 so vor sich hinköchelt, dann wird es höchste Zeit, diesen mit bewährten Zutaten, Schritten und Sprüngen mal neu und verträglich abzuschmecken.
Ich kann mir inzwischen auch gut vorstellen, daß die schulischen Einbrüche des Kindes Reaktionen auf elterliches Gezerre sind.
Das könnte auch guter Grund sein, gerichtl. beschleunigen zulassen...
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.