03-03-2015, 10:14
Es ist so wie "p" es beantwortete, aber vielleicht missverständlich.
Die Kinderzulage bekommt in diesem Fall immer der Kindergeldberechtigte. Um also als nicht verheirateter Vater die Zulage zu bekommen, muss dieser erst unter Einwilligung der Mutter die Voraussetzungen schaffen.
Und das wäre im obigen Fall die offizielle Haushaltsaufnahme des Kindes beim Vater, damit dieser Kindergeldberechtigt wird. Dann kann er die Zulage bekommen. Sonst nicht.
Die Kinderzulage bekommt in diesem Fall immer der Kindergeldberechtigte. Um also als nicht verheirateter Vater die Zulage zu bekommen, muss dieser erst unter Einwilligung der Mutter die Voraussetzungen schaffen.
Und das wäre im obigen Fall die offizielle Haushaltsaufnahme des Kindes beim Vater, damit dieser Kindergeldberechtigt wird. Dann kann er die Zulage bekommen. Sonst nicht.