axxa,
im Familienrecht spricht man selten vom Klageweg. Dort stellt man Anträge, etwas zu regeln. Solange es nicht um Geld geht, besteht beim Famgericht kein Anwaltszwang.
Ein bisl habe ich den Eindruck, daß Du unter einer Art Burnout den robusteren Weg übers Gericht, Antrag auf Regelung des Umgangs, zu negativ siehst.
Umgang hat auch rechtlich einen hohen Stellenwert. Da sind Gerichte idR nicht zimperlich, wenn sich ein Elternteil nicht an den Ansprüchen und Interessen eines Kindes orientiert und wiederholt quer treibt.
Hinweise der Gerichte auf Ordnungsmittel bei Verstoß gegen Umgangsregelungen sind inzwischen fast schon Standard.
S.
im Familienrecht spricht man selten vom Klageweg. Dort stellt man Anträge, etwas zu regeln. Solange es nicht um Geld geht, besteht beim Famgericht kein Anwaltszwang.
Ein bisl habe ich den Eindruck, daß Du unter einer Art Burnout den robusteren Weg übers Gericht, Antrag auf Regelung des Umgangs, zu negativ siehst.
Umgang hat auch rechtlich einen hohen Stellenwert. Da sind Gerichte idR nicht zimperlich, wenn sich ein Elternteil nicht an den Ansprüchen und Interessen eines Kindes orientiert und wiederholt quer treibt.
Hinweise der Gerichte auf Ordnungsmittel bei Verstoß gegen Umgangsregelungen sind inzwischen fast schon Standard.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.