axxa,
Neuen Anlauf nehmen.
Zum sog. Dreisprung ansetzen.
Zunächst arbeitest Du eine Umgangsregelung aus, die Du unter Deinen Umständen organisieren kannst.
Dann...
Sprung 1
Mutter um Zustimmung bitten. Reaktionsfrist 10 Tage.
Rührt sie sich nicht oder verweigert sie sich, dann
Sprung 2
Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII. Bescheid innerhalb 14 Tage Frist erbitten.
Machen die Schwierigkeiten, dann
Sprung 3
Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts.
Ohne Anwalt! Simpler Antrag, NICHT kontradiktorisch, Mutter wird neben dem Kind nur als Verfahrensbeteiligte genannt.
Der Dreisprung ist wichtig, um dem Gericht gütliche Einigungsversuche dokumentieren zu können.
Es gibt hier im Forum einige Muster für Anträge und Umgangsregelungen.
Hier und auch hier
S.
Neuen Anlauf nehmen.
Zum sog. Dreisprung ansetzen.
Zunächst arbeitest Du eine Umgangsregelung aus, die Du unter Deinen Umständen organisieren kannst.
Dann...
Sprung 1
Mutter um Zustimmung bitten. Reaktionsfrist 10 Tage.
Rührt sie sich nicht oder verweigert sie sich, dann
Sprung 2
Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII. Bescheid innerhalb 14 Tage Frist erbitten.
Machen die Schwierigkeiten, dann
Sprung 3
Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts.
Ohne Anwalt! Simpler Antrag, NICHT kontradiktorisch, Mutter wird neben dem Kind nur als Verfahrensbeteiligte genannt.
Der Dreisprung ist wichtig, um dem Gericht gütliche Einigungsversuche dokumentieren zu können.
Es gibt hier im Forum einige Muster für Anträge und Umgangsregelungen.
Hier und auch hier
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.