04-03-2015, 00:40
(02-03-2015, 22:20)p__ schrieb: Geknackt wird das weniger über den Zeitpunkt und die Vereinbarung, sondern über die Versöhnungsbehauptung.
Klar. Aber dann muss er dagegen Vorkehrungen treffen, wenn er sein selbstbezahltes Wohneigentum nicht aufgeben will.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #