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Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt
#6
(04-06-2009, 13:11)MitGlied schrieb: In diesem Fall arbeitet also das Gesetz an sich gegen die Frauen, die sich befruchten lassen möchten...

Das gilt ja praktisch für jedes Gesetz, welches dem "Schutz" einer bestimmten Gruppe dienen soll.

Wenn die Auflagen für Arbeitgeber für Behinderte zu hoch sind, stellt eben niemand mehr Behinderte ein.

Das gleiche gilt für den Kündigungsschutz etc.
Wenn man das Kündigen unmöglich macht, stellt man eben niemand mehr ein!

Zum Schutz des Kindeswohles, werden ja auch keine Kinder mehr gezeugt.
Man muss schon Politiker oder Jurist sein, um das nicht zu sehen.
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RE: Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt - von beppo - 04-06-2009, 13:20

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