(04-06-2009, 02:32)malko schrieb: Alternativ auch gerne Mütter wo Vater "unbekannt" die trotzdem Leistungen erhalten?
In dem Fall muss man unterscheiden, ob der Vater tatsächlich unbekannt ist oder die Mutter die Angabe des Erzeugers verweigert.
Im ersten Fall wird Unterhaltsvorschuss und danach Sozialhilfe (je nach Einkommen der Mutter) für das Kind bezahlt. Bei Antragstellung wird der Mutter aber tief in die Augen geschaut und versucht, den Namen des Vaters doch noch rauszukizeln.
Bei Nichtangabe des Vaters obwohl dieser bekannt ist, gibts auf jeden Fall keinen Unterhaltsvorschuss (Steht da auch irgendwo im Gesetz). Ob das Kind in diesem Fall Anspruch auf Sozialhilfe hat, weiß ich nicht.
Wenn man natürlich angibt, man habe sich künstlich befruchten lassen, kann ich mir nicht vorstellen, dass Anspruch nach UVG besteht.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.