04-03-2015, 17:48
(04-03-2015, 17:26)p__ schrieb: Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kinder bewirken oft einen Familienzuschlag. Das darf man aber nicht als als vollen Mehrverdienst sehen. Jedes Kind muss einzeln krankenversichert werden, Familienversicherung gibt es nicht. Ein Teil des Geldes ist also gleich wieder für die (Zwangs-)Versicherung weg.
Viele Grundschullehrerinnen arbeiten Teilzeit. Vorsicht, das 100%-Gehalt muss nicht das Gehalt der betreffenden Person sein.
Vielen Dank, das sind schon mal erste Tips, worauf ich bei der Beurteilung der Gehaltsauskunft der KM (die mir noch nicht vorliegt) achten muß.
Simon II