04-03-2015, 19:07
Diese Zuschläge sind bundeslandunterschiedlich. Auch die Situation mit der Beiheilfe ist unterschiedlich. Du musst ganz speziell für das Bundesland recherchieren, in dem die betreffende Person unterrichtet. In Bayern sind das z.B 209,72 EUR, wenn verheiratet und Kind. Brutto. Das ist natürlich zu versteuern, nicht wie das Kindergeld. Aber auch das hat Ausnahmen. Ist der Ehemann auch Beamter, dann gibts den Familienzuschlag nicht zweimal, sondern jeder kriegt die Hälfte.
Das Ganze ist relativ komplex. Es gibt noch andere Zahlpflichten nur für Beamte. In Baden-Württemberg z.B. 180 EUR "Kostendämpfungspauschale". Jedes Jahr erhöht, erst 120, dann 150, jetzt 180 EUR. Wenn du die Plausibilität einer Abrechnung prüfen willst, musst du einiges wissen.
Das Ganze ist relativ komplex. Es gibt noch andere Zahlpflichten nur für Beamte. In Baden-Württemberg z.B. 180 EUR "Kostendämpfungspauschale". Jedes Jahr erhöht, erst 120, dann 150, jetzt 180 EUR. Wenn du die Plausibilität einer Abrechnung prüfen willst, musst du einiges wissen.