05-03-2015, 13:29
Bei gemeinsamer Vermögenssorge für das Kind hätte die Mutter mMn nicht ohne Dein Einverständnis über Vermögen des Kindes verfügen dürfen. Ich würde die Mutter auffordern, den Vermögensverlust nebst entgangener Zinsen auszugleichen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...