06-03-2015, 22:12
Du musst die Kosten der Gegenseite tragen, wenn Du den Prozess verloren hast.
Die Kosten der Gegenseite beinhalten auch die Mehrwertsteuer, wenn die Gegenseite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dir steht m.E. keine Rechnung zu, denn du hast kein Leistungsverhältnis mit Anwalt der Gegenseite.
Gut möglich, dass Dein Anwalt nicht bis zur Grenze abgerechnet hat, ansonsten müsste Angelegenheit schon symmetrisch laufen!
Die Kosten der Gegenseite beinhalten auch die Mehrwertsteuer, wenn die Gegenseite nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dir steht m.E. keine Rechnung zu, denn du hast kein Leistungsverhältnis mit Anwalt der Gegenseite.
Gut möglich, dass Dein Anwalt nicht bis zur Grenze abgerechnet hat, ansonsten müsste Angelegenheit schon symmetrisch laufen!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)