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RA Kosten Gegenseite plus 5 % über Basiszins?
#4
(06-03-2015, 22:12)CheGuevara schrieb: Du musst die Kosten der Gegenseite tragen, wenn Du den Prozess verloren hast.

Stimmt nicht. Man muss die Kosten tragen, wenn das Gericht sie so festsetzt. Das hat nichts damit zu tun wie der eigentliche Prozess ausgeht.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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AW: RE: RA Kosten Gegenseite plus 5 % über Basiszins? - von Antragsgegner - 06-03-2015, 23:11

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