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Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage
#12
Hallo,
also ich denke nicht das ich Anspruch auf Hilfe hätte bei einem
Verfahren!

ein anderer Richter klärte mich jetzt auf und riet mir, erstmal um ein gespräch beim JA zur Vermittlung des gemeinsamen Sorgerechts zu beantragen. das würde mir im Falle eines Verfahrens gut geschrieben werden, da ich ja dann erst denn "netten" Weg gegangen wäre!

Gestern erhielt ich Post vom JA das das Protokoll des 1. Gesprächs zw KM und mir auf Wunsch dieser geändert wurde.
ursprünglich stand in diesem u.a überforderung der Mutter. das wurde nun entfernt weil es die KM so wollte. was ist das für ein Witz?!
wenn es da stand, dann muss doch was dran sein und dann wird das wieder gelöscht?!

und heute kam Post wg der beistandschaft.
ich habe dieses Formular nicht ausgefüllt und hatte einen Brief verfasst das ich bereits Abrechnung und Auszüge vorgelegt hatte und nicht verpflichtet bin dieses Formular auszufüllen!!
da ich noch "guten" (wenns mal geht) Kontakt zur KM habe, hatte mir diese erzählt das bereits vor dem Antrag auf Grund meiner Abrechnung und Auszüge in ihrer Anwesenheit beim JA mein gezahlter Unterhalt von 257.- im Monat bestätigt wurde.
Nun kommt heute das schreiben das ich 273.- auf Grund meiner Daten zahlen müsste- und sogar noch rückwirkend!!
die haben 5% Werbungskosten abgezogen. weitere belästungen hätte ich angeblich nicht eingereicht. was soll der Mist?!
Kann ich da nochmal was nachreichen/ gegen angehen und geltend machen?

der Witz ist das mein Nettoeinkommen angeblich bereinigt 1932 betragen würde. das heißt 32.- weniger und ich wäre eine Stufe tiefer. und diese Belastungen (wohl mehr wie 32.-) habe ich logischer Weise. aber angeblich nicht eingereicht wenn ich das so richtig verstehe.

Bitte um Hilfe.
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RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Nappo - 23-02-2015, 10:40
RE: Unterhaltsprüfung und Sorgerechtsfrage - von Panum - 07-03-2015, 13:14

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