07-03-2015, 14:17
Dass ich die Kosten der Gegenseite zu tragen habe, ist mir klar. Aber wieso muss ich Zinsen bezahlen ab 02.01., wenn Sie mir erst am 28.02. den Kostenfestsetzungsbescheid schicken?Das will in meinen Kopf nicht rein.....wie so vieles andere auch, was mir in diesem Zusammenhang widerfährt