So, so.
Beispiel: Ein Vater hat 1280 netto zur Verfügung.
Wie gehts?
Von seinem Arbeitgeber hat er ca. 860 (Teilzeit) und vom Jobcenter bekommt er ca. 750.
Er sieht sein Kind und ist am Ende der Unterhaltspflicht schuldenfrei.
Berechnung:
481,00 Wohnung
399,00 Regelsatz
110,70 Regelsatz fürs Kind (11 Tage, über 14J)
-----
990,70 Bedarf
Einkommen
1100 brutto (25h)
860 netto
- 334 Kindesunterhalt
-290 Freibetrag
-----
236 anrechnenbar.
= 755 Aufstockung
755 + 860 - 334 = 1281
Schön blöd, wenn der bei 1000€ bleibt, lebenslange Schulden macht und aufs Kind verzichtet.
Welch ein Unfug.
Du berätst eben nur die kinderunwilligen Männer.
Weißte was: Hartz IV ohne Arbeit ist wie Unterhaltsprellen ohne Kohle.
Beispiel: Ein Vater hat 1280 netto zur Verfügung.
Wie gehts?
Von seinem Arbeitgeber hat er ca. 860 (Teilzeit) und vom Jobcenter bekommt er ca. 750.
Er sieht sein Kind und ist am Ende der Unterhaltspflicht schuldenfrei.
Berechnung:
481,00 Wohnung
399,00 Regelsatz
110,70 Regelsatz fürs Kind (11 Tage, über 14J)
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990,70 Bedarf
Einkommen
1100 brutto (25h)
860 netto
- 334 Kindesunterhalt
-290 Freibetrag
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236 anrechnenbar.
= 755 Aufstockung
755 + 860 - 334 = 1281
Schön blöd, wenn der bei 1000€ bleibt, lebenslange Schulden macht und aufs Kind verzichtet.
(08-03-2015, 21:02)Leutnant Dino schrieb: Du berätst eben Hartz IV und ich die arbeitswilligen Männer.
Welch ein Unfug.
Du berätst eben nur die kinderunwilligen Männer.
Weißte was: Hartz IV ohne Arbeit ist wie Unterhaltsprellen ohne Kohle.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #