09-03-2015, 12:46
Die Neue Züricher Zeitung bringt einen Artikel, in der die "Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde" ein positives Resümee für Zürich ziehen darf: http://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-sorgerecht-1.18496777
"Neu kann die KESB auch auf einen einseitigen Antrag einer Mutter oder eines Vaters hin die gemeinsame elterliche Sorge anordnen. Im zweiten Halbjahr 2014 wurden 62 derartige Anträge gestellt und 14 Verfahren abgeschlossen.
In fünf Fällen wurde die gemeinsame elterliche Sorge von der KSEB angeordnet. In den übrigen Fällen einigten sich die Eltern während des Verfahrens auf eine gemeinsame Sorge. In keinem einzigen Fall wurde ein einseitiger Antrag von der Schutzbehörde abgewiesen.
Allgäuer führt dies darauf zurück, dass der Gesetzgeber die Schwelle für die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge sehr hoch angesetzt hat "
Drunter noch einVerweis auf einen ein Jahr alten Artikel mit Titel "Anwälte rechnen mit Prozessflut zum Sorgerecht". War wohl nix mit der Prozessflut. Debattiert wird in der Tat mehr über das Unterhaltsrecht, auch dazu ein aktueller NZZ-Artikel: http://www.nzz.ch/schweiz/differenzen-be...1.18495323
Natürlich gehts vor allem darum, wie noch effizienter Unterhalt kassiert werden kann. Und wie in Deutschland fällt so langsam auf, dass auch ein Wechselmodell, alternierende Obhut gibt: "Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die alternierende Obhut, bei der Mutter und Vater Betreuungsanteile übernehmen, ins Gesetz geschrieben werden soll." Offensichtlich kommt das Wechselmodell mehr oder weniger als eine der Betreuungsmöglichkeiten ins Gesetz.
"Neu kann die KESB auch auf einen einseitigen Antrag einer Mutter oder eines Vaters hin die gemeinsame elterliche Sorge anordnen. Im zweiten Halbjahr 2014 wurden 62 derartige Anträge gestellt und 14 Verfahren abgeschlossen.
In fünf Fällen wurde die gemeinsame elterliche Sorge von der KSEB angeordnet. In den übrigen Fällen einigten sich die Eltern während des Verfahrens auf eine gemeinsame Sorge. In keinem einzigen Fall wurde ein einseitiger Antrag von der Schutzbehörde abgewiesen.
Allgäuer führt dies darauf zurück, dass der Gesetzgeber die Schwelle für die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Sorge sehr hoch angesetzt hat "
Drunter noch einVerweis auf einen ein Jahr alten Artikel mit Titel "Anwälte rechnen mit Prozessflut zum Sorgerecht". War wohl nix mit der Prozessflut. Debattiert wird in der Tat mehr über das Unterhaltsrecht, auch dazu ein aktueller NZZ-Artikel: http://www.nzz.ch/schweiz/differenzen-be...1.18495323
Natürlich gehts vor allem darum, wie noch effizienter Unterhalt kassiert werden kann. Und wie in Deutschland fällt so langsam auf, dass auch ein Wechselmodell, alternierende Obhut gibt: "Kontrovers wurde darüber diskutiert, ob die alternierende Obhut, bei der Mutter und Vater Betreuungsanteile übernehmen, ins Gesetz geschrieben werden soll." Offensichtlich kommt das Wechselmodell mehr oder weniger als eine der Betreuungsmöglichkeiten ins Gesetz.