09-03-2015, 21:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-03-2015, 21:55 von stillnowayout.)
Naja aktiv ausplappern das ich ab Juni in Hartz 4 bin und offensiv sagen das ich dann kein KU mehr zahlen kann und mich darauf freue das es ab dann nimmer mein Geld kostet werde ich mit Sicherheit nicht. Wenn dann hätte ich mit bedacht 4 Wochen oder so informiert das es dann eben so und so aussieht ggf. auch übers Jugendamt. Deshalb auch meine Frage wie Ihr das seht taktisch am klügsten.
Sicherlich könnte die Exfrau aufgrund des mittlerweile in der Höhe abgelaufenen Titels eine Einkommensauskunft verlangen ( auch weil zwischenzeitlich 2 Jahre rum sind ) . Glaube ich allerdings nicht das Sie das tun wird. Weil Sie von Krankengeldbezug und ALG 1 Bezug weiss und somit auch weiss das mein Einkommen nicht mehr dem entspricht was ich in Lohn und Brot verdient habe. Sprich da hat Sie Angst sich ins eigene Fleisch zu schneiden.
Wohnung suchen in den letzten Wochen werde ich nicht machen. Packe ich nicht. Definitiv.
Habe in den letzten 2 Jahren immer wieder versucht Wohnung zu finden. Wohnungsmarkt um Stuttgart ist dicht. Als die potentiellen Vermieter dann nach Einkommensnachweisen fragten und ich sagen musste Krankengeld bzw. ALG 1 haben die alle abgewunken. Die Nerven habe ich derzeit einfach nicht. Natürlich wäre es klüger vor dem Hartz 4 Bezug eine Wohnung zu haben weil noch "bestimme" ich ( im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten ). Aber geht einfach nicht.
Evtl. gehe ich sogar in ein betreutes Wohnen. Die Ärzte haben sogar eine Heimunterbringung vorgeschlagen.
Gesetzliche Betreuung denke ich nicht das ich die zahlen müsste. Es sind keinerlei Barreserven/Vermögen mehr da.
Das einzige was ich noch habe ist eine stillgelegte Riesterversicherung ( der größte Käse den es gibt ) mit ca. € 4.000.- drin und eine Kapitallebensversicherung mit rund € 15.000.- Rückkaufswert auf die ich allerdings zum Schutz vor Hartz 4 einen Verwertungsausschluss eingebaut habe. Inwieweit das sich die Exfrau zur Begleichung von KU auf diese Lebensversicherung und Riesterrente stürzen kann weiss ich nicht. Habe ich auch nirgendwo was dazu gefunden inwieweit das herangezogen werden kann für KU.
Das mit dem Titel über z.b. € 50.- verstehe ich nicht. Was soll mir das bringen ?
Um im Vorfeld guten Willen zu zeigen ??? Mit Hartz 4 habe ich ein soziokulturelles Minimum was mir zur Verfügung steht. Und ich denke ein Titel ( und wenn er nur über € 20.- ist ) würde bestimmt Begehrlichkeiten wecken und vermuten lassen dass da noch irgendwo Geld ist.
Selbst als Hartzler werde ich vom Gericht zu Mindest KU verknackt. Ob ich den zahlen kann oder nicht ist egal.
Das einzige was meine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vielleicht schmälern könnte sind meine 1000 Klinikberichte, mein ärztliches Attest vom Klinikarzt und das amtsärtzliche Gutachten von der Agentur für Arbeit das ich keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten kann.
Sicherlich könnte die Exfrau aufgrund des mittlerweile in der Höhe abgelaufenen Titels eine Einkommensauskunft verlangen ( auch weil zwischenzeitlich 2 Jahre rum sind ) . Glaube ich allerdings nicht das Sie das tun wird. Weil Sie von Krankengeldbezug und ALG 1 Bezug weiss und somit auch weiss das mein Einkommen nicht mehr dem entspricht was ich in Lohn und Brot verdient habe. Sprich da hat Sie Angst sich ins eigene Fleisch zu schneiden.
Wohnung suchen in den letzten Wochen werde ich nicht machen. Packe ich nicht. Definitiv.
Habe in den letzten 2 Jahren immer wieder versucht Wohnung zu finden. Wohnungsmarkt um Stuttgart ist dicht. Als die potentiellen Vermieter dann nach Einkommensnachweisen fragten und ich sagen musste Krankengeld bzw. ALG 1 haben die alle abgewunken. Die Nerven habe ich derzeit einfach nicht. Natürlich wäre es klüger vor dem Hartz 4 Bezug eine Wohnung zu haben weil noch "bestimme" ich ( im Rahmen der mir gegebenen Möglichkeiten ). Aber geht einfach nicht.
Evtl. gehe ich sogar in ein betreutes Wohnen. Die Ärzte haben sogar eine Heimunterbringung vorgeschlagen.
Gesetzliche Betreuung denke ich nicht das ich die zahlen müsste. Es sind keinerlei Barreserven/Vermögen mehr da.
Das einzige was ich noch habe ist eine stillgelegte Riesterversicherung ( der größte Käse den es gibt ) mit ca. € 4.000.- drin und eine Kapitallebensversicherung mit rund € 15.000.- Rückkaufswert auf die ich allerdings zum Schutz vor Hartz 4 einen Verwertungsausschluss eingebaut habe. Inwieweit das sich die Exfrau zur Begleichung von KU auf diese Lebensversicherung und Riesterrente stürzen kann weiss ich nicht. Habe ich auch nirgendwo was dazu gefunden inwieweit das herangezogen werden kann für KU.
Das mit dem Titel über z.b. € 50.- verstehe ich nicht. Was soll mir das bringen ?
Um im Vorfeld guten Willen zu zeigen ??? Mit Hartz 4 habe ich ein soziokulturelles Minimum was mir zur Verfügung steht. Und ich denke ein Titel ( und wenn er nur über € 20.- ist ) würde bestimmt Begehrlichkeiten wecken und vermuten lassen dass da noch irgendwo Geld ist.
Selbst als Hartzler werde ich vom Gericht zu Mindest KU verknackt. Ob ich den zahlen kann oder nicht ist egal.
Das einzige was meine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vielleicht schmälern könnte sind meine 1000 Klinikberichte, mein ärztliches Attest vom Klinikarzt und das amtsärtzliche Gutachten von der Agentur für Arbeit das ich keine 3 Stunden pro Tag mehr arbeiten kann.