10-03-2015, 13:24
(28-02-2015, 13:58)raid schrieb: Automatisch nicht. Ich würde aber trotzdem beim Gericht nachfragen, da in Bezug auf den Pfändungsfreibetrag jedes Vollstreckungsgericht sein eigenes Süppchen kocht.
Immerhin um 9 € gestiegen.
Nach 1 Woche ist nun die Antwortmail vom Gericht eingetrudelt:
Sehr geehrter Herr BTE,
bezüglich Ihrer Anfrage vom 28.02.2015 werden die Freigrenzen gemäß § 850 d ZPO wie folgt mitgeteilt:
für Schuldner mit Wohnsitz in der Stadt bei Nürnberg:
- erwerbstätiger Schuldner: 1.008,50 €
- nicht erwerbstätiger Schuldner: 809,00 €
für Schuldner mit Wohnsitz im Landkreis Stadt bei Nürnberg:
- erwerbstätiger Schuldner: 955,50 €
- nicht erwerbstätiger Schuldner: 756,00 €
Mit freundlichen Grüßen
Tusse vom Gericht