(11-03-2015, 21:20)p__ schrieb: Wird ein interessantes juristisches Problem, wenn eine Frau mal rausfindet, dass sie eine verabreicht bekam. Eine Schwangerschaft ist dann nämlich noch nicht offiziell festgestellt, somit kommt auch ihr Abbruch in Beweisnöte. Solche Nebenffekte haben die Frauenrechtlerinnen, die jahrelang für die Rezeptfreiheit der "Pille danach" Lobbyarbeit betrieben haben sicher nicht bedacht :-)Ich vermute, dass einige diese neue "Option" ähnlich nutzen werden. Inwiefern ist die Schwangerschaft nicht offiziell festgestellt? Sobald eine Frau beim Arzt war, ist dies doch der Fall?
Zitat:Die Verteidigung plädierte auf mildernde Umstände. Dazu gehörten das Geständnis seines Mandanten sowie die Tatsache, dass der 25-Jährige bereits ein Kind aus einer anderen Beziehung habe, sagte Anwalt Tore Angen "Adresseavisen".
Sehr interessant! Er war wohl schon vorher mit dem Unterhaltsrecht in Kontakt geraten und ihm war deswegen wohl bewusst, dass es ein finanzielles Fiasko geben wird, sollte seine Ex ihm auch noch ein zweites Kind bescheren. Inwiefern sich das erste Kind "strafmildernd" auswirkt ist mir nicht so ganz klar. Sah man durch ein strenges Urteil die Unterhaltszahlungen gefährdet?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt