12-03-2015, 13:18
Sie soll einen Bescheid verlangen und dann dürfte die Sache auch erledigt sein. Wenn Sie es beantragt hat, hat sich auch ein Recht, darauf, dass der Antrag beschieden wird.
Ansonsten soll sie sich einen Beratungsschein holen und die Sache von einem Anwalt erledigen lassen.
Ansonsten soll sie sich einen Beratungsschein holen und die Sache von einem Anwalt erledigen lassen.