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OLG Hamm 2.2.2015: Begleitperson erlaubt beim psychologischen Sachverständigen
#3
Das klingt aber so, wie wenn die Tonaufzeichnung vereinbart werden müsste und damit verweigert werden kann, während die Begleitperson nicht verweigert werden kann. Das entspricht auch der höheren Schwelle in anderen Bereichen. Wenn man z.B. telefoniert, darf das Gespräch nur mit Zustimmung beider aufgenommen werden, aber den Lautsprecher anstellen damit jemand mithören kann geht auch ohne Zustimmung.
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RE: OLG Hamm 2.2.2015: Begleitperson erlaubt beim psychologischen Sachverständigen - von p__ - 16-03-2015, 11:00

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