16-03-2015, 11:17
(16-03-2015, 11:00)p__ schrieb: Das klingt aber so, wie wenn die Tonaufzeichnung vereinbart werden müsste und damit verweigert werden kann,
Verstehe ich auch so. Aber meine Verweigerung des nicht objektiv dokumentierten Gesprächs wendet sich dann eher gegen den Gutachter als gegen mich. Er müsste dann erst einmal erläutern, was er zu verbergen hat.
Wenn ich keine Vertrauensperson habe, die ich in das Gespräch mitnehmen kann (nur dabei sein und nichts sagen, ist bei den zu besprechenden Themen nicht jedermanns Sache), kann ich es immer noch auf dieser Schiene versuchen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka