16-03-2015, 21:08
Titel ist nicht vorhanden. Vermögensauskunft hab ich nicht abgegeben. Dann haben Sie mich angeschrieben und bis auf den Cent genau mir mitgeteilt was ich verdiene. Dumm gelaufen das mein Chef mich gekündigt hat.
Nehme jedoch schnellstens möglich wieder Arbeitsstelle auf. An das JA bezahl ich nichts! Immer an die Mutter 133. Soll Sie doch Rumhantieren mit dem JA. Will Umgang mit mein Sohn. Alle 14 Tage. Hälftige Ferien und Paar Ferientage.
Heut bei RAin gewesen am Wohnort des Kindes. 450 Km weg. Was soll man von eine RAin halten wenn Sie sagt die Visitenkarte ist Ihr zu teuer mir Raus zu geben? Hat Sie aber doch raus gegeben.
Nach Hause gefahren und Ihr gleich die Zeiten zugefaxt. Hat gesagt Sie macht das heute noch Fertig und lässt mir auch per Fax die Vertrettungsvollmacht zukommen. Nix da! Muss es wieder selber in der Hand nehmen.
Ach den Richter beim 1te Umgangsverfahren würde es nicht geben. Ist 1 Jahr her. Hat mir nämlich keine Ferien und Feiertage gegeben.
Decken sich doch alle mE nach.
Bin zu Ihr da ich auf jedenfall die hälfte von den Ferien und Feiertage haben will. Wenn es sein muss weiter zum OLG
Nehme jedoch schnellstens möglich wieder Arbeitsstelle auf. An das JA bezahl ich nichts! Immer an die Mutter 133. Soll Sie doch Rumhantieren mit dem JA. Will Umgang mit mein Sohn. Alle 14 Tage. Hälftige Ferien und Paar Ferientage.
Heut bei RAin gewesen am Wohnort des Kindes. 450 Km weg. Was soll man von eine RAin halten wenn Sie sagt die Visitenkarte ist Ihr zu teuer mir Raus zu geben? Hat Sie aber doch raus gegeben.
Nach Hause gefahren und Ihr gleich die Zeiten zugefaxt. Hat gesagt Sie macht das heute noch Fertig und lässt mir auch per Fax die Vertrettungsvollmacht zukommen. Nix da! Muss es wieder selber in der Hand nehmen.
Ach den Richter beim 1te Umgangsverfahren würde es nicht geben. Ist 1 Jahr her. Hat mir nämlich keine Ferien und Feiertage gegeben.
Decken sich doch alle mE nach.
Bin zu Ihr da ich auf jedenfall die hälfte von den Ferien und Feiertage haben will. Wenn es sein muss weiter zum OLG