Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#46
(16-03-2015, 21:07)Austriake schrieb: Das macht doch keiner dieser Robenständer, wenn der Kollege vom Familiengericht zwei Türen weiter bereits die gesetzliche Unterhaltspflicht festgestellt und die Höhe des zu leistenden Unterhalts bereits festgelegt hat.

Dann wird das OLG das korrigieren.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von p__ - 16-03-2015, 21:12
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  GSR Antrag Dauer bis zum 1. Bescheid Panum 3 4.677 04-11-2015, 01:07
Letzter Beitrag: Panum

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste