17-03-2015, 11:12
Offenbar ist doch noch was offen in der aktuellen schweizer Reform. Recht schnell war man sich einig, nichtehelichen Müttern den gleichen Unterhalt wie Verheirateten zu schenken (kostet ja nur die Väter was), geht den Pflichtigen an ihre Pension und derartige unterhaltsmaximierende Massnahmen. Nur bei den Rechten, da war man sehr sparsam. Ein Streitpunkt war das Wechselmodell, das die bekannten Verhinderer nicht genannt haben wollten, wenn es um die verschiedenen Nachtrennungs-Betreuungmodelle ging.
Die Anderen haben aber nicht klein beigegeben. Eine Volksabstimmung wurde ins Spiel gebracht und neben dem Bundesrat stellte sich auch der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat auf die Seite des Kindeswohls.
"Die kleine Kammer will im Gesetz festhalten, dass das Gericht beim Entscheid über die Obhut das Recht des Kindes berücksichtigt, regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Ausserdem soll das Gericht die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. (...) Damit geht die Vorlage wieder in den Nationalrat."
http://www.nzz.ch/schweiz/kindesunterhal...1.18503404
Die Anderen haben aber nicht klein beigegeben. Eine Volksabstimmung wurde ins Spiel gebracht und neben dem Bundesrat stellte sich auch der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat auf die Seite des Kindeswohls.
"Die kleine Kammer will im Gesetz festhalten, dass das Gericht beim Entscheid über die Obhut das Recht des Kindes berücksichtigt, regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu pflegen. Ausserdem soll das Gericht die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. (...) Damit geht die Vorlage wieder in den Nationalrat."
http://www.nzz.ch/schweiz/kindesunterhal...1.18503404