17-03-2015, 12:10
(13-03-2015, 14:20)Nappo schrieb: - Verfahren am : 19.02.2015
Auszug aus dem Protokoll:
...Die Antragsgegnerin verpflichtet sich dazu, für die Kinder X und Y einen gemeinsamen E-Mail Account anzulegen und die entsprechende E-Mail Adresse dem Antragsteller umgehend mitzuteilen.
Die Antragsgegnerin verpflichtet sich diesbezüglich dazu, auf diese E-Mail Adresse der Kinder nicht zu zugreifen....
Ich verstehe nicht so recht, was denn jetzt zu bemängeln ist. Du hast die Emailadressen beider Kinder, so dass Du an jede von ihnen schreiben kannst. Dem Wortlaut des Beschlusses ist vielleicht insofern nicht Genüge getan, als jedes Kind eine eigene Adresse hat und nicht eine gemeinsame Adresse für beide Kinder besteht, aber das dürfte ja wohl kaum stören.
Dass die Mutter in der Vergangenheit auf die Emailadresse benutzt hat, ist auch nicht relevant, sie hat sich ja nur für die Zukunft verpflichtet, nicht darauf zuzugreifen. Ginge es Dir besser, wenn Du statt "X...@..." und "Y...@..." nun eine Adresse "X+Y...@..." hättest? Glaubst Du, Du könntest Dir selbst damit erfolgreicher einreden, dass die Mutter nicht den Inhalt Deiner Emails erfährt? Worum geht's Dir eigentlich?
Irgendwie scheinst Du doch nur auf Krawall gebürstet zu sein.