17-03-2015, 13:37
Wie is'n das eigentlich...
Wenn die eine Lesbe die andere voll ins Leere laufen lässt, sich also nicht mehr meldet, etc., etc.
Dann dreht die andere etwas am Rad, besucht sie unangekündigt, will sie zur Reden stellen, und so weiter, und so fort...
Kurzum, Lesbe 1 fühlt sich bedroht.
Kann die Frau Lesbe 1 da auch solche Geschütze wie Vorwurf Stalking, Einleitung Gewaltschutzverfahren, etc., auffahren?
Oder geht das nur, wenn ein Mann der ''Bösewicht'' ist?
Wenn die eine Lesbe die andere voll ins Leere laufen lässt, sich also nicht mehr meldet, etc., etc.
Dann dreht die andere etwas am Rad, besucht sie unangekündigt, will sie zur Reden stellen, und so weiter, und so fort...
Kurzum, Lesbe 1 fühlt sich bedroht.
Kann die Frau Lesbe 1 da auch solche Geschütze wie Vorwurf Stalking, Einleitung Gewaltschutzverfahren, etc., auffahren?
Oder geht das nur, wenn ein Mann der ''Bösewicht'' ist?