17-03-2015, 14:17
Eine im Gesetz explizit genannte "alternierende Obhut" wäre ein Fortschritt. Wenn es das ins Gesetz schafft, wäre es der erste DACH-Staat, der dem Wechselmodell als Betreuungsform eine gesetzliche Nennung gibt. Der Rest ist ganz klassisch DACH, das kalte Herz Europas: Länger, höher, weiter beim Unterhalt, auf zu neuen Unterhaltsrekorden. Motto "Wir saufen uns voll an der grenzenlos fliessenden Unterhaltspulle und grölen nach noch mehr, weil es eh kein Morgen gibt."