17-03-2015, 20:06
(17-03-2015, 14:52)kay schrieb: Mit BL kann manN keine Vereinbarung treffen,
Man kann schon, nur muss man damit rechnen, dass die früher oder später angegriffen werden. Also nochmal: Keine mündlichen Absprachen, sondern schriftliche Vereinbarungen, gebilligt von geeigneten Dritten.
(17-03-2015, 10:45)EddiAhrend schrieb: Hat villeicht jemand einen fertiges Dokument über die Unterhaltsregelung,
welches ich nur noch umschreiben muss?
Nein, lass das lieber den Anwalt oder Notar formulieren. Es kann sein, dass eure individuelle Situation eine Rolle spielt und ein allgemeiner Standardtext später gravierende Probleme verursacht. Fang bei solchen Sachen nicht an, Gebühren sparen zu wollen. Nicht in deiner Situation.
(17-03-2015, 10:45)EddiAhrend schrieb: Wenn ich ihr Unterhalt (300,-) bezahle, würde in späteren Zeiten ein Gericht dann davon ausgehen das wir doch keine 50/50 - Betreuung haben/hatten ?
Unterhalt als Beweis für ein Betreuungsmodell? Wird nicht klappen. Führe ein Tagebuch mit den Zeiten, die das Kind sich bei dir aufhält und den Dingen, die es in dieser Zeit gemacht hat (z.B. beim Sport gewesen, Freunde XY besucht, nachsitzen müssen :-)