Hi Tf,
Hast Du Aufstockung in Erwägung gezogen oder nur auf Wohngeld gesehen.
Ihr habt einen 4-Personen-Haushalt, zeitweilig sind es 5.
Dein Partner muß Unterhalt zahlen und ihr habt die Kosten des Umgangs zu stemmen.
Das 5. Mitglied hat auch Hunger, für 360km fallen UFahrtkosten an.
Grundsätzlich kann man sagen, wer sich im Bereich des 'Mangelfalls' bewegt, der ist längst bedürftig iSd Sozialrechts.
Ich hab mal rasch ein paar Zahlen verglichen:
- 700€ als Warmmiete(ohne Strom) geschätzt
- ein UmgangsWE/Monat mit 3 Tagen angesetzt und
- 100€ UFahrtkosten.
- 334€ Titel für Kindesunterhalt nach Tabelle.
- 100€ Grundfreibetrag (kann erheblich höhe sein!) bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens
Danach kommt ihr - mal rasch überschlagen - in den Bereich der Bedürftigkeit, dh habt Anspruch auf Aufstockung (Jobcenter), wenn das Brutto-Gehalt Deines Mannes unter +/- 3600€ liegt.
Große Wohnung ist unproblematisch, solange ihr Euch für die Kosten der Unterkunft (KdU) im sozialrechtl. verträglichen Bereich bewegt.
---
Habe gerade entdeckt, da gibt es sogar 4 Kinder, 14, 8, 3 und 1 ?
Woher kommt das 8-jährige Kind? Bekommt das Unterhalt oder so?
Ist es abwesend bei Umgnag mit dem Vater?
Wieviele Väter und Mütter sind überhaupt im Spiel?
Die Grenze zur Bedürftigkeit könnte sich weiter verschieben.
S.
Hast Du Aufstockung in Erwägung gezogen oder nur auf Wohngeld gesehen.
Ihr habt einen 4-Personen-Haushalt, zeitweilig sind es 5.
Dein Partner muß Unterhalt zahlen und ihr habt die Kosten des Umgangs zu stemmen.
Das 5. Mitglied hat auch Hunger, für 360km fallen UFahrtkosten an.
Grundsätzlich kann man sagen, wer sich im Bereich des 'Mangelfalls' bewegt, der ist längst bedürftig iSd Sozialrechts.
Ich hab mal rasch ein paar Zahlen verglichen:
- 700€ als Warmmiete(ohne Strom) geschätzt
- ein UmgangsWE/Monat mit 3 Tagen angesetzt und
- 100€ UFahrtkosten.
- 334€ Titel für Kindesunterhalt nach Tabelle.
- 100€ Grundfreibetrag (kann erheblich höhe sein!) bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens
Danach kommt ihr - mal rasch überschlagen - in den Bereich der Bedürftigkeit, dh habt Anspruch auf Aufstockung (Jobcenter), wenn das Brutto-Gehalt Deines Mannes unter +/- 3600€ liegt.
Große Wohnung ist unproblematisch, solange ihr Euch für die Kosten der Unterkunft (KdU) im sozialrechtl. verträglichen Bereich bewegt.
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Habe gerade entdeckt, da gibt es sogar 4 Kinder, 14, 8, 3 und 1 ?
Woher kommt das 8-jährige Kind? Bekommt das Unterhalt oder so?
Ist es abwesend bei Umgnag mit dem Vater?
Wieviele Väter und Mütter sind überhaupt im Spiel?

Die Grenze zur Bedürftigkeit könnte sich weiter verschieben.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.