18-03-2015, 12:48
Bitte http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3977 beachten und nachtragen.
Und Männern ist zu raten, wenn mal beim Seitensprung ein Kind entsteht, sich der Vaterschaftsfeststellung zu verweigern, weil es ihre "verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte" verletzt und das wiegt schwerer wie das schnöde Geld, wie das BVerfG in seiner Abwägung feststellte. Es handelt sich schliesslich um "intime Daten ihres Geschlechtslebens".
Und Männern ist zu raten, wenn mal beim Seitensprung ein Kind entsteht, sich der Vaterschaftsfeststellung zu verweigern, weil es ihre "verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte" verletzt und das wiegt schwerer wie das schnöde Geld, wie das BVerfG in seiner Abwägung feststellte. Es handelt sich schliesslich um "intime Daten ihres Geschlechtslebens".