18-03-2015, 16:53
Ich spinne mal weiter: Letztens haben diese verlogenen Figuren ja ausgeurteilt, das Samenspender benannt werden müssen, da das Kind ein Recht darauf habe, den Vater "kennen lernen" zu dürfen. (bzw. dessen Kontostand)
Jetzt kommt im obigen Fall das Kind auf die Idee, den richtigen Vater kennen lernen zu wollen. Was gilt jetzt?
Oder anders: Das Bundesverfassungsgericht wirbt mit einem neuen Slogan: Frei nach Pip Langstrumpf:
"Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt."
Jetzt kommt im obigen Fall das Kind auf die Idee, den richtigen Vater kennen lernen zu wollen. Was gilt jetzt?
Oder anders: Das Bundesverfassungsgericht wirbt mit einem neuen Slogan: Frei nach Pip Langstrumpf:
"Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt."