18-03-2015, 20:04
Das Bundesverfassungsgericht hat eine ziemlich weitreichende Entscheidung in Bezug auf sogenannte Kuckuckskinder getroffen:
http://www.welt.de/vermischtes/article13...ennen.html
Demzufolge wiegt die Intimsphäre der Mutter stärker als das Informationsbedürfnis des rechtlichen, aber nicht biologischen Vaters in Bezug auf den wahren biologischen Vater des Kuckuckskindes. Die Mutter kann nach geltender Rechtslage also nicht zur Angabe des Namens des biologischen Vaters gezwungen werden.
Sehe ich als ziemlich harten Tobak an im Hinblick auf die finanziellen Folgen, die das für den rechtlichen aber nicht biologischen Vater hat.
http://www.welt.de/vermischtes/article13...ennen.html
Demzufolge wiegt die Intimsphäre der Mutter stärker als das Informationsbedürfnis des rechtlichen, aber nicht biologischen Vaters in Bezug auf den wahren biologischen Vater des Kuckuckskindes. Die Mutter kann nach geltender Rechtslage also nicht zur Angabe des Namens des biologischen Vaters gezwungen werden.
Sehe ich als ziemlich harten Tobak an im Hinblick auf die finanziellen Folgen, die das für den rechtlichen aber nicht biologischen Vater hat.