18-03-2015, 20:21
Unterhalt für den 14 jährigen Sohn zahlt er 234 Euro , wo aber eine Vereinbarung vorliegt, dass er 100 Euro für die Schulden die seine Exfrau bei ihm hat abziehen darf.
Berücksichtigt man die Schulden nicht wäre es offiziell nach DT 334 Euro, also den Mindestsatz.
Soweit mir bekannt werden die Spesen nur mit 30% für das bereinigte Netto angesetzt.
Berücksichtigt man die Schulden nicht wäre es offiziell nach DT 334 Euro, also den Mindestsatz.
Soweit mir bekannt werden die Spesen nur mit 30% für das bereinigte Netto angesetzt.