Hallo,
ich soll nun wie oben geschrieben den Anspruch urkundlich anerkennen und dazu beim JA vorsprechen.
und zwar: Dynamisch ab dem 01.02.2015.
Der Betrag ist eh der den ich schon immer gezahlt habe (KM hat sich wohl mehr vom Kuchen erhofft).
Nun meine Fragen:
Muss ich diesen urkundlich anerkennen und meine Unterschrift abgeben?
Mein bereinigtes Gehalt ist knappe 10.- unter der nächsten Stufe und ich werde demnächst irgendwann mal das Geschäft meines Vaters übernehmen und in die Selbstständigkeit wechseln und wohl mehr verdienen.
Wäre es daher sinnvoll es anzuerkennen oder eher nicht?
Die KM weigert sich leider immer noch mir unsere Tochter öfters als nötig zu überlassen und gibt sie- neben unseren festen Zeiten- lieber ihren Eltern obwohl ich um mehr Umgang bettel. So lange dies noch so ist,
möchte ich ihr auch nicht mehr zahlen als ich muss!
was bedeutet dynamisch und was gäbe es noch?
was hat es mit dem "Überschuss" bzw "Verteilermasse" auf sich? könnte man mir das theoretisch auch noch nehmen bis zum Selbstbehalt?
Von was hängt es eigentlich ab, dass ich die KiTa Gebühren übernehmen muss? noch mache ich dies nämlich nicht.
Danke
Grüße
ich soll nun wie oben geschrieben den Anspruch urkundlich anerkennen und dazu beim JA vorsprechen.
und zwar: Dynamisch ab dem 01.02.2015.
Der Betrag ist eh der den ich schon immer gezahlt habe (KM hat sich wohl mehr vom Kuchen erhofft).
Nun meine Fragen:
Muss ich diesen urkundlich anerkennen und meine Unterschrift abgeben?
Mein bereinigtes Gehalt ist knappe 10.- unter der nächsten Stufe und ich werde demnächst irgendwann mal das Geschäft meines Vaters übernehmen und in die Selbstständigkeit wechseln und wohl mehr verdienen.
Wäre es daher sinnvoll es anzuerkennen oder eher nicht?
Die KM weigert sich leider immer noch mir unsere Tochter öfters als nötig zu überlassen und gibt sie- neben unseren festen Zeiten- lieber ihren Eltern obwohl ich um mehr Umgang bettel. So lange dies noch so ist,
möchte ich ihr auch nicht mehr zahlen als ich muss!
was bedeutet dynamisch und was gäbe es noch?
was hat es mit dem "Überschuss" bzw "Verteilermasse" auf sich? könnte man mir das theoretisch auch noch nehmen bis zum Selbstbehalt?
Von was hängt es eigentlich ab, dass ich die KiTa Gebühren übernehmen muss? noch mache ich dies nämlich nicht.
Danke
Grüße