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BVerfG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen
#23
Interessant an der Entscheidung sind allerdings die zeitlichen Abläufe.
Der Scheinvater wusste schon sehr lange, dass er u.U. nicht der leibliche Vater ist.
Er hat die Vaterschaftsanfechtung auch nur durchbekommen, weil sich das erwachsene Kind nicht ''gewehrt'' hat.
Das Anfechtungsverfahren ist also schon viele Jahre zu spät erfolgt.
Einige Dinge scheinen hier in diesem speziellen Fall sehr ungeklärt zu sein.
Das Kind wird von der Mutter gewiss erfahren haben, wer der biologische Vater ist.
Ich denke, hier ist in enger Abstimmung mit dem biologischen Vater gehandelt worden, um eben genau den Scheinvaterregress zu verhindern.
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RE: BVG: Mutter eines Kuckuckskind muß leiblichen Vater nicht nennen - von Zuschauer - 19-03-2015, 11:40

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