19-03-2015, 11:54
Leider hat das BVerfG den Fall angenommen und eine Grundsatzentscheidung dazu getroffen, die auch auf weniger spezielle Fälle Auswirkungen hat. Die extreme Ausweitung von Persönlichkeitsrechten für Mütter (und nur diese!) steht ohne Einschränkung im Urteil und sogar für den Fall eines neuen Gesetzes wurden sie bereits vorsorglich festbetoniert.