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Einkommensauskunft BEistandschaft
#15
(19-03-2015, 20:29)BöserChinese schrieb: In dem Gespräch hat sich dann langsam herauskristallisiert, dass er für die Berechnung der Kita-Gebühr mein Einkommen benötigt. Die Beistandschart wurde erst nach meiner letzten Auskunft eingerichtet.

Das ermächtigt ihn nicht, in erpresserischer Weise rechtswidrige Forderungen zu stellen. Sag ihm, dass du die Ex ermächtigst, die Unterlagen weiterzugeben, die du ihr vorglegt hast. Wenn sie die verschlampt, biete an sie gegen Aufwands- und Sachkostenentschädigung noch einmal zu erstellen.

Das Juristengesockse will ja auch für jeden Schei** Geld sehen. Und im Gegensatz zu denen lieferst du auch was dafür. Werden sie natürlich nicht wollen.
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