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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#8
Mit dem Jugendamt argumentiert man nicht, nie. Denen ist piepegal, was du sagst, beim Unterhalt gehen sie nie von Maximalforderungen herunter. Entweder sie akzeptieren deinen Titel oder sie klagen. Probiers aus.

In allen Titeln gilt der Betrag, der drinsteht, egal ob Zahl oder Tabellenstufe. So lange, wie der Titel gilt. Da aber ohnehin alle zwei Jahre Auskunft von dir gefordert werden wird, wird auch ein statischer Titel öfters geändert werden.
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von p__ - 19-03-2015, 23:49

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