20-03-2015, 09:59
§1613 Abs. 2 und 3. BGB. Und unsere hochdekorierten gutbezahlten staatsexamenbehängten Bombenjuristen verweigern sich schlichtweg der simplen Tatsache, dass der in diesem Paragrafen genannte Verpflichtete nicht nur ein Mann, sondern auch die Mutter ist! Nach Aberkennung der Vaterschaft ist sie das sogar allein.