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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#9
(19-03-2015, 23:49)p__ schrieb: In allen Titeln gilt der Betrag, der drinsteht, egal ob Zahl oder Tabellenstufe. So lange, wie der Titel gilt. Da aber ohnehin alle zwei Jahre Auskunft von dir gefordert werden wird, wird auch ein statischer Titel öfters geändert werden.

Nach meiner Erfahrung muß das nicht sein: Auch JA-Mitarbeiter haben oft keine Lust, sich zusätzliche Arbeit zu machen. Wenn also ein Titel besteht und regelmäßig gezahlt wird, kann es durchaus sein, daß nicht alle zwei Jahre Auskunft verlangt wird.

Vor allem dann nicht, wenn es ein dynamischer Titel ist. Deshalb stehe ich den dynamischen Titel nicht so negativ gegenüber wie viele Foristen hier.

Viel wichtiger ist meiner Meinung nach die Begrenzung auf das vollendete 18. Lebensjahr!

Simon II
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von Simon ii - 21-03-2015, 16:37

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