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Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen
#10
(21-03-2015, 16:37)Simon ii schrieb: Nach meiner Erfahrung muß das nicht sein: Auch JA-Mitarbeiter haben oft keine Lust, sich zusätzliche Arbeit zu machen. Wenn also ein Titel besteht und regelmäßig gezahlt wird, kann es durchaus sein, daß nicht alle zwei Jahre Auskunft verlangt wird.
Habe ähnliche Erfahrungen gemacht. JA schickt mir regelmäßig die Zeugnisse. Und hat
mich bisher nie wegen KU angefunkt. Noch vor kurzem hatte ich den KU angepasst wegen 12 Jahre des jüngsten Kindes. Ich kenne das Geburtsdatum noch. Big Grin
Seit 2008 habe ich nie was gehört.

(21-03-2015, 16:37)Simon ii schrieb: Viel wichtiger ist meiner Meinung nach die Begrenzung auf das vollendete 18. Lebensjahr!

Dann ändert sich eh sehr viel. Auch bei einem dynamischen Titel kann es sein, dass Ex es lieber vorzieht, sich zurückzuhalten, um sich nicht selbst finanziell nackig machen zu müssen.
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RE: Dynamischer Unterhaltsanspruch urkundlich anerkennen - von blue - 21-03-2015, 22:25

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