22-03-2015, 04:28
FRAGE
Ich habe - siehe oben - bezüglich der Beistandschaft des JA, für den Mitarbeiter (Vater des Kindes) im Namen und Auftrag von dessen Arbeitgeber eine Ratenzahlung von 30 Euro durchgesetzt. Nun befindet sich der Mitarbeiter am pfändungsfreien Betrag.
Der Vater war vorher arbeitslos und Hartz IV Empfänger. Exe, die nun schon den 3.Mann verschleißt und keine Lust zum arbeiten hat, hat wieder einen Braten in der Röhre. Siehe da! Und was bietet sich da besser an, als den Unterhaltstitel hervor zu kramen, den der Vater - wie es üblich ist - mir gegenüber verneinte, überhaupt zu haben.
Nun kommt heute Post in dessen Firma (Arbeitgeber) seitens des Gerichtsvollziehers in Form eines "vorläufigen Zahlungsverbotes". Exe macht rückständigen Unterhalt (etwas mehr als 2.000 €) aus vorhandenem Titel geltend.
Was stimmt hier nicht? Ich dachte, die Sache ist durch die Beistandschaft erledigt. Kann so was parallel laufen? JA kommt angehoppelt und Exe auch?
Jetzt weiß der Arbeitgeber nicht, wie er den pfändungsfreien Betrag berechnen soll. Wäre ja eigentlich einfach. Aber da steht ja §§ 850 ZPO ff.
Und in Bezug auf § 850 d können die den armen Kerl ja bis zum Sozialhilfesatz runter gängeln.
Aber was soll nun der Arbeitgeber machen? Erst wenn ein Beschluss käme, in dem der pfändungsfreie Betrag festgesetzt worden wäre, wüsste der Arbeitgeber, was er nicht auszahlen darf. Aber in diesem Fall?
Wo liegt mein Denkfehler?
Im Weiteren: Sollte der Vater nicht auch auf Abänderung des Titels klagen bei 1360 Euro brutto? Das wäre doch wohl auch ein Versuch wert.
Ich habe - siehe oben - bezüglich der Beistandschaft des JA, für den Mitarbeiter (Vater des Kindes) im Namen und Auftrag von dessen Arbeitgeber eine Ratenzahlung von 30 Euro durchgesetzt. Nun befindet sich der Mitarbeiter am pfändungsfreien Betrag.
Der Vater war vorher arbeitslos und Hartz IV Empfänger. Exe, die nun schon den 3.Mann verschleißt und keine Lust zum arbeiten hat, hat wieder einen Braten in der Röhre. Siehe da! Und was bietet sich da besser an, als den Unterhaltstitel hervor zu kramen, den der Vater - wie es üblich ist - mir gegenüber verneinte, überhaupt zu haben.
Nun kommt heute Post in dessen Firma (Arbeitgeber) seitens des Gerichtsvollziehers in Form eines "vorläufigen Zahlungsverbotes". Exe macht rückständigen Unterhalt (etwas mehr als 2.000 €) aus vorhandenem Titel geltend.
Was stimmt hier nicht? Ich dachte, die Sache ist durch die Beistandschaft erledigt. Kann so was parallel laufen? JA kommt angehoppelt und Exe auch?
Jetzt weiß der Arbeitgeber nicht, wie er den pfändungsfreien Betrag berechnen soll. Wäre ja eigentlich einfach. Aber da steht ja §§ 850 ZPO ff.
Und in Bezug auf § 850 d können die den armen Kerl ja bis zum Sozialhilfesatz runter gängeln.
Aber was soll nun der Arbeitgeber machen? Erst wenn ein Beschluss käme, in dem der pfändungsfreie Betrag festgesetzt worden wäre, wüsste der Arbeitgeber, was er nicht auszahlen darf. Aber in diesem Fall?
Wo liegt mein Denkfehler?
Im Weiteren: Sollte der Vater nicht auch auf Abänderung des Titels klagen bei 1360 Euro brutto? Das wäre doch wohl auch ein Versuch wert.